Re: Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
nein, da hat die Kasse recht - es kann das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nur auf die Monate eines Jahres aufgeteilt werden, die auch dort erzielt wurden.
Gruß
Czauderna
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- Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung - Ute Müller, 28.01.2010, 20:29
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- Re: Nachnach Geschäftsauflösung Krankenkassennachzahlung - Czauderna, 28.01.2010, 21:06